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Corona-Krise wirkt sich auch auf Baufinanzierungen und Immobilienmarkt aus

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Was bedeutet das gerade beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ für Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer? Diese drei Fragen zur aktuellen Situation beantwortet Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Baufinanzierungsvermittler Dr. Klein.

Neumann geht davon aus, dass die Nachfrage am Immobilienmarkt durch die Corona-Pandemie vorübergehend zurückgeht und dadurch die Immobilienpreise weniger stark steigen beziehungsweise stagnieren werden. Mit Preisrückgängen rechnet Neumann demgegenüber nicht. „Grund dafür ist, dass zusammen mit der Nachfrage gleichzeitig das Angebot zurückgehen wird: Viele, die nicht darauf angewiesen sind, aktuell jemanden für ihre Immobilie zu finden, halten sich zurück – schon allein, um persönliche Besichtigungstermine zu vermeiden. Die Preissteigerung wird also gedämpft, aber von einer deutlichen Entspannung der Situation für Suchende würde ich nicht ausgehen“, so Neumann.

Für alle, die sich in einer soliden finanziellen Position befinden, sieht Neumann keinen Grund, einen geplanten Immobilienkauf zu verschieben. Eher im Gegenteil: Der enorm hohe Druck auf dem Immobilienmarkt der vergangenen Jahre nehme durch die Krise etwas ab. Sowohl Makler als auch Notare arbeiten zum großen Teil weiter und auch die Finanzierung lasse sich problemlos abwickeln – bei Bedarf auch vollständig digital. Im Neubau-Bereich sehe es allerdings etwas schwieriger aus. Viele Fachkräfte kommen aus dem Ausland und durch die Beschränkungen fehlen daher zum einen die Arbeitskräfte und zum anderen deuten sich bereits Engpässe bei der Materialbeschaffung an. Das bremse die Bauvorhaben. Außerdem könnten Genehmigungsverfahren zurzeit nicht optimal bearbeitet werden. Jetzt mit einem Bauvorhaben beginnen, sollte daher nur, wer sich dessen bewusst ist und auch einen Zeitraum, in dem der Bau unterbrochen werden muss, überbrücken kann.

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche den Entwurf des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ angenommen. Wer wegen der Corona-Krise in Geldnot geraten ist, kann nun zahlreiche Rechnungen und fällige Zahlungen im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 ohne Konsequenzen aussetzen. Für Eigenheimbesitzer bedeutet das, dass sie die monatlichen Raten für ein laufendes Baudarlehen stunden können. „Ganz wichtig ist allerdings, dass niemand einfach aufhören kann, seine Rate zu zahlen, sondern immer zunächst auf seine Bank oder seinen Berater zugeht. Die Kunden müssen nachweisen, dass sie aufgrund der Covid-19-Pandemie Einnahmeausfälle in solcher Höhe haben, dass die Zahlung der monatlichen Rate den angemessenen Lebensunterhalt gefährden würde. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Zins- und Tilgungsleistungen nur gestundet und nicht erlassen werden. Der Darlehensvertrag verlängert sich in der Regel um den Zeitraum der Stundung“, erklärt Neumann. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Dr. Klein

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von factum
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