Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum (Bundestags-Drucksache 21/1084) vorgelegt. Kernpunkt ist die Aufnahme eines neuen § 246e ins Baugesetzbuch (BauGB), der Kommunen erlaubt, von planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Entscheidet sich eine Kommune für diesen „Bau-Turbo“, können Bauvorhaben nach lediglich zweimonatiger...
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