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Coronavirus grassiert in vielen Ländern: Ihre Rechte als Reisender

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Die Presse ist voller Meldungen über den Coronavirus. Die Anzahl der erkrankten Menschen steigt. Immer mehr Reisende haben deshalb Angst um ihre Gesundheit und wollen insbesondere Pauschalreisen nach Asien nicht antreten. Einige Regionen in Südkorea und Japan sowie in Europa auch Italien sind inzwischen stärker betroffen. Doch Vorsicht: Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) ist nur bei Pauschalreisen möglich – und selbst für China sicher auch nur, wenn sie in die chinesische Provinz Hubei gehen.

Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie jetzt beim Coronavirus ist ein unvermeidbares Ereignis (so genannte „höhere Gewalt“) – wie auch Erdbeben, Hurrikan oder Feuer. Ein solches Ereignis muss die Pauschalreise erheblich erschweren, gefährden oder vereiteln – dann können Sie kostenfrei zurücktreten.

Achtung: Auf eine subjektive Einschätzung kommt es dabei nicht an. Wer aus Angst zurücktritt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Entscheidend ist eine objektive Einschätzung der Lage vor Ort.

Ein starkes Indiz für eine solche Gefährdung der Reisenden sind die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und die daraus folgenden Reisewarnungen, an denen sich regelmäßig die Gerichte orientieren. Eine solche Reisewarnung wegen des Coronavirus liegt im Moment aber nur für Hubei vor. Für andere Ziele in China gilt das bislang nicht. Für diese gilt laut des Amtes: „Von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao wird bis auf weiteres abgeraten.“

Für andere stärker betroffene Gebiete in Südkorea, Japan und Italien gibt es ebenfalls keine offizielle Reisewarnung.

Sonderfall: Falls versprochene Bestandteile der Reise nicht stattfinden sollen

Reisen Sie in andere Regionen als nach Hubei in China, kommt es darauf an, ob die Reise im Wesentlich so stattfinden soll wie versprochen. Wenn Sie z.B. wesentliche Sehenswürdigkeiten einer Reise wegen des Coronavirus nicht besichtigen können (derzeit sind etwa die verbotene Stadt oder Teile der Mauer in China gesperrt; für Peking gilt eine 14-tägige Quarantäne nach der Einreise, falls Sie aus einer andere Region Chinas dorthin kommen) und es dadurch im Einzelfall zu einer erheblichen Änderung der Reise kommt, kann auch das ein Grund sein, von der Pauschalreise ebenfalls kostenfrei zurückzutreten.

Wir raten dringend dazu, bei einer anstehenden Reise in betroffene Gebiete Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen. Das gilt besonders für China, wo Sie sich regelmäßig informieren sollten, ob Flüge stattfinden und ob der Veranstalter an der Reise als Ganzes festhält.

Ungeachtet der rechtlichen Einschätzung räumen einige Anbieter von Pauschalreisen nach China ihren Kunden das Recht ein, die Reise zu stornieren oder umzubuchen. DER Touristik etwa bietet nach einer Pressemitteilung vom 27. Januar 2020 für ihre Marken Dertour, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen kostenlose Umbuchungen und Stornierungen für China-Reisen mit Abreisetermin bis 31. März 2020 an.

Fluglinien streichen Verbindungen nach China

Freiwillige Angebote, umzubuchen oder zu stornieren, machen auch zahlreiche Fluggesellschaften. Damit haben auch Individualreisende eine Handhabe, die wegen höherer Gewalt und einer Gefährdung ansonsten kein rechtliches Instrument haben und im Zweifel auf einem Schaden selbst sitzen bleiben, wenn sie die Reise absagen / abbrechen. Sind die Flüge gestrichen, bekommen Sie zumindest den Flugpreis erstattet. Bei weiteren Reiseleistungen wie Hotel, Ausflügen oder Mietwagen müssen Sie sich als Individualreisender aber selbst erkundigen, ob ein Rücktritt / eine Erstattung möglich sind.

Fluggesellschaften wie etwa British Airways und die Lufthansa Group haben mittlerweile von sich aus vorerst alle Flüge nach China gestrichen. Letztere teilte mit, dass die Flüge (mit Ausnahme von Hongkong) bis zum 28. März eingestellt sind. Die Reisenden erhalten den Flugpreis zurück oder können umbuchen.

Ob Ihnen zusätzlich Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung zukommen, hängt auch davon ab, ob sich das Flugunternehmen bei der Annullierung auf höhere Gewalt berufen kann. Da das für ganz China wegen der fehlenden Reisewarnung in Frage gestellt werden muss, empfiehlt es sich jedenfalls einen Antrag zu stellen. Das können Sie zum Beispiel mit unserer kostenlosen Flugärger-App. Damit könnten ggf. die Schäden durch die bereits gebuchten Reiseleistungen wie Hotel, Ausflüge oder Mietwagen abgedeckt werden, die Sie nicht wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren können.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/coronavirus-grassiert-in-vielen-laendern-ihre-rechte-als-reisender-43991

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von factum
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