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Green City beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

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Der Energiedienstleister Green City geht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2021 ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund lädt die Gesellschaft ihre Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Januar 2022 ein.

Green City sieht sich laut einer Unternehmensmitteilung mit operativen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich nachteilig auf die Finanzlage der gesamten Gruppe auswirken. So kommt es derzeit bei zahlreichen wichtigen Wind- und Solarparkprojekten des Konzerns zu erheblichen Verzögerungen. Durch den daraus resultierenden Ausfall von Erträgen erwartet Green City für das Gesamtjahr 2021 ein negatives Jahresergebnis.

Im Rahmen der Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2020 wurde darüber hinaus eine Notwendigkeit von Wertberichtigungen unter anderem bei Projektrechten und Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen aus Garantieversprechen festgestellt. Diese resultieren aus Mindererträgen, Verlusten und Verzögerungen von und bei Erneuerbaren-Energien-Projekten, deren Werthaltigkeit nach unten korrigiert werden muss. Für das Geschäftsjahr 2020 geht die Gesellschaft daher nun von einem negativen Gesamtergebnis aus.

Die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, die jeweils börslich handelbare Schuldverschreibungen emittiert haben, befinden sich laut Mitteilung in einer finanziellen Krise. „Demnach ist die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet. Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG könnten möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden“, so die Mitteilung.

Dies stelle den Bestand dieser Konzerngesellschaften und damit auch die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen sowie Zinszahlungen hieraus in Frage. Ursächlich dafür sei, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind. Die Zahlung der am 30. Dezember 2021 fälligen Zinsen aus den Inhaberschuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sei nicht gesichert.

Jens Mühlhaus, Vorstandsvorsitzender der Green City: „Die aktuelle Situation hat vielschichtige Gründe. Mithilfe externer Experten arbeiten wir mit Hochdruck an der Aufarbeitung unserer wirtschaftlichen Lage. Wir tun alles, um die gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen und uns wieder voll und ganz auf unser Tagesgeschäft zu fokussieren.“

Finanzvorständin Heike von der Heyden, die ein Team zur Bewertung der Gesamtsituation leitet, ergänzt: „Wir haben umgehend Maßnahmen ergriffen, um den negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Green City-Gruppe entgegenzuwirken. Darüber hinaus sind wir derzeit dabei, zügig ein umfassendes Restrukturierungskonzept zu erarbeiten.“ (DFPA/TH1)

Die Green City-Gruppe ist ein ganzheitlicher Anbieter für Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Europa.

www.greencity.de

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