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Hier brennt die Luft – Bayerische Vermögen lädt zur außerordentlichen Hauptversammlung

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Bayerische Vermögen Management AG

Traunstein

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

 

außerordentlichen Hauptversammlung

 

unserer Gesellschaft am 30.10.2018 um 10.00 Uhr in unserem Sitzungssaal im Kellergeschoss, Gewerbepark Kaserne 5, 83278 Traunstein, ein.

 

A. Tagesordnung

TOP 1:

Vertrauensentzug gegenüber dem Herrn Ferdinand Fiedler gem. § 84 Abs. 3 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Unbeschadet der Wirksamkeit eines bereits erfolgten Widerrufs der Bestellung von Herrn Ferdinand Fiedler als Vorstand der Bayerische Vermögen Management AG entzieht die Hauptversammlung Herrn Ferdinand Fiedler das Vertrauen gemäß § 84 Abs. 3 S. 2 AktG.

TOP 2:

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gem. § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

– ENDE DER TAGESORDNUNG –

B. Stimmrechtsvertretung

 

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen.

 

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen (§ 126b BGB). Die Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

 

Bayerische Vermögen Management AG

Gewerbepark Kaserne 5

83278 Traunstein

Fax: +49 861 70861211

E-Mail: [email protected]

 

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten.

 

C. VERÖFFENTLICHUNG

 

Alle der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Gewerbepark Kaserne 5, 83278 Traunstein zur Einsicht ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

 

Traunstein, im September 2018

 

Bayerische Vermögen Management AG

 

Der Vorstand

PRESSEKONTAKT

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