Die für Verfahren nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 24. Juni 2021 (Aktenzeichen: 7 K 2237/20.F) eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgehoben. Die BaFin hatte der Klägerin – einer Bank, deren geschäftlicher Schwerpunkt auf der Vermittlung von...
IN EIGENER SACHE
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