Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandortes Deutschland (Fondsstandortgesetz, FOG) im Kabinett beschlossen. Er soll aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands bündeln. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland...
IN EIGENER SACHE
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