Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Greensill Bank AG am 11. März 2021 untersagt, bestimmte Sicherheiten als Kreditminderungstechniken zu berücksichtigen. Sie hat zudem angeordnet, dass das insolvente Kreditinstitut diese Sicherheiten im Risikomanagement nicht risikoreduzierend einstuft. Die Greensill Bank hatte gegen die Voraussetzungen für die...
IN EIGENER SACHE
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