256 Js 1344/14 (29209) V
Durch das Amtsgericht Tiergarten von Berlin ist am 2.5.2019 ein Beschluss ergangen, welches seit dem 24.5.2019 rechtskräftig ist.
Wir bitten zu beachten, dass die Nutzung und Betrachtung dieser Seite und deren Inhalt in keinster Weise beleidigend oder herabwürdigend erscheinen soll. Dies gilt insbesondere für eventuell namentlich genannte Personen. Unserer Meinung nach ist der Begriff „Nutte“ nicht von beleidigender, sondern eher umgangssprachlicher Natur, Wir respektieren das wohl älteste Gewerbe der Welt und die Personen, die diesem Gewerbe nachgehen.
Wir haben die Domain kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und aufgrund der hohen Reichweite erscheint sie uns als idealer Verbreitungsweg für unsere Artikel.
256 Js 1344/14 (29209) V
Durch das Amtsgericht Tiergarten von Berlin ist am 2.5.2019 ein Beschluss ergangen, welches seit dem 24.5.2019 rechtskräftig ist.
8200 Js 60629/18 - 29.06.2020
Frau Sabina BOROWA
-unbekannten Aufenthaltes-
Strafvollstreckungsverfahren gegen Przemyslaw Glod
Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten Verletzter
Die Corona-Pandemie sorgt derzeit für niedrige Ölpreise. Für Besitzer von Ölheizungen ist das eine Chance, günstig Heizöl zu bestellen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Anleihenkäufe zuletzt um 600 Milliarden Euro auf insgesamt 1,35 Billionen Euro ausgeweitet.
Sagt der Veranstalter eine Pauschalreise ab, hat man Anspruch auf Erstattung der bisher geleisteten Zahlungen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover (Az. 224 Cs 37/20) wegen Geldwäsche (Tatzeit: 11.12.2017 und 12.12.2017) gegen Slavko Pavlovic. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.06.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.
Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Zahlungsmethode von Online-Bezahldiensten
Knapp die Hälfte der deutschen Privatanleger (47 Prozent) hat durch die Corona-Krise keine Verluste bei ihrer Geldanlage zu verzeichnen.
Az.: 370 Js 60284/15 VRs
Die Staatsanwaltschaft Bremen führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Ramazan Turgay, der durch Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 16.05.2019, rechtskräftig seit dem 24.05.2019, Az: 370 Js 60284/15, wegen Gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 14 Fällen verurteilt wurde.
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
110 Js 13083/19