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Das Neueste

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen 12. Juni 2020 – Nummer 026/20 – Urteil vom 12.02.2020 VI R 42/17

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.02.2020 – VI R 42/17 entschieden...

Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener „Corona-Verbote“ im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss klargestellt, dass auch zur nachträglichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Verbote in den Corona-Verordnungen der Länder vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle zu erschöpfen ist.

Musterklage gegen Insolvenzverwalter der BEV – so machen Sie mit

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV haben Kunden umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollen versprochene Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dagegen Klage eingereicht. Betroffene können sich kostenlos für die Klage anmelden.

Probleme mit verlegten Veranstaltungen: Klage gegen Eventim

Wenn Veranstaltungen verlegt werden und der neue Termin nicht passt, können Verbraucher ihr Geld zurückfordern. Die CTS Eventim AG & Co KGaA stellt sich dabei in vielen Fällen quer. Die Verbraucherzentrale NRW hat den Ticketvermittler deshalb zunächst abgemahnt und nun verklagt.

Stephan Bamme Hausverwaltung – Veruntreuung – ein Hausverwalter und Versicherungsmakler dem man nicht vertrauen kann

Staatsanwaltschaft Erfurt Geschädigtenmitteilung gemäß §§ 459i i.V.m. 111l Abs. 4 StPO
Vollstreckungsverfahren gegen Stephan Bamme, geb. 05.05.1961 wegen Untreue
332 Js 37578/16 405 VRs Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 05.10.2017, Az.: 332 Js 37578/16 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz i. H. v. 307.394,56 € rechtskräftig verurteilt.

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