Beschluss vom 1. September 2020 – 3 StR 624/19 Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen Mordes in 85 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und ihm lebenslang verboten, beruflich in der Kranken- und Altenpflege oder im Rettungswesen tätig zu sein. Vom Vorwurf, weitere 15 Personen ermordet zu haben, hat es ihn...
IN EIGENER SACHE
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