Am 21. Januar 2020 erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem deutschen Zentralverwahrer Clearstream Banking AG die Zulassung nach Artikel 16 Zentralverwahrerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) - CSDR. Die Zulassung ermächtigt die Gesellschaft, Kerndienstleistungen sowie nichtbankartige Nebendienstleistungen nach der CSDR zu erbringen.
IN EIGENER SACHE
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