Banken dürfen für die Übertragung von Grundschulden keine Gebühren mehr in Rechnung stellen, wenn der Kreditnehmer im Zuge einer Umschuldung sein Immobiliendarlehen bei einem anderen Kreditinstitut weiterführen will. Das entschied der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 10. September 2019 (Aktenzeichen XI ZR 7/19).
IN EIGENER SACHE
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