Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20. April 2018 - 13 U 193/16 - festgestellt, dass ein Kunde der Deutsche Kreditbank AG (DKB) aufgrund seines erklärten Widerrufs bereits seit dem 04. Februar 2015 nicht mehr verpflichtet war, die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsraten zu leisten.
IN EIGENER SACHE
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