Wird ein Wohnungsunternehmen übertragen, gewährt die Finanzverwaltung erbschaftsteuerliche Vorteile. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs stellt diese bisherige Praxis in Frage: Erbschaftsteuerliche Vergünstigungen wurden beschränkt. Von der Finanzverwaltung wird man demnächst eine vertrauensschützende Übergangsregelung erwarten dürfen.
IN EIGENER SACHE
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