Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG
hat der 3. Zivilsenat durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. Hoffmann, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Pansegrau und die Richterin am Landgericht Siegfried am 18. April 2018 beschlossen: Die Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Jäde und des Richters am Oberlandesgericht Stephan wird für unbegründet erklärt.
IN EIGENER SACHE
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