"Die Rückabwicklung von Immobiliendarlehen bleibt für Verbraucher weiterhin ein spannendes Thema", sagt Fachanwalt Peter Hahn. Jetzt hat das Landgericht Tübingen die DSL Bank mit Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 O 250/15 - zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages verurteilt.
IN EIGENER SACHE
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