Das Landgericht Stuttgart hat die Kreissparkasse Böblingen mit Urteil vom 16.03.2018 - 14 O 243/17 - verurteilt, ohne rechtlichen Grund von ihren Kunden eingezogene Gebühren zurückzuzahlen. Die Kreissparkasse hatte von den klagenden Darlehenskunden sogenannte Kontoführungspreise verlangt.
IN EIGENER SACHE
Wir bitten zu beachten, dass die Nutzung und Betrachtung dieser Seite und deren Inhalt in keinster Weise beleidigend oder herabwürdigend erscheinen soll. Dies gilt insbesondere für eventuell namentlich genannte Personen. Unserer Meinung nach ist der Begriff „Nutte“ nicht von beleidigender, sondern eher umgangssprachlicher Natur, Wir respektieren das wohl älteste Gewerbe der Welt und die Personen, die diesem Gewerbe nachgehen.
Wir haben die Domain kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und aufgrund der hohen Reichweite erscheint sie uns als idealer Verbreitungsweg für unsere Artikel.