Beschluss vom 22. März 2022 – 3 StR 13/22 Das Oberlandesgericht München hat die Angeklagte wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen versandte die Angeklagte aufgrund ihrer...
IN EIGENER SACHE
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