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Pläne der Bundesregierung zu Wertpapieremissionen kritisiert

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Die Bundesregierung will mehrere Finanzmarktgesetze an europäische Vorgaben anpassen und Auslegungsfragen klären. Dazu hat sie einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/2435). Unter anderem ist vorgesehen, dass ein Emittent bei Wertpapieremissionen bis zu einem jährlichen Volumen von acht Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen muss. Ausreichend ist die Veröffentlichung eines dreiseitigen Wertpapierinformationsblattes, das in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise den Anleger über das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert. Für nicht qualifizierte Anleger sollen Höchstschwellen für die Geldanlage gelten.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 13. Juni 2018 haben Sachverständige die Pläne der Bundesregierung kritisiert. So müssten Emittenten von Wertpapieren bei Kleinemissionen bereits heute „Beipackzettel“ für Kleinanleger erstellen, wie die Deutsche Kreditwirtschaft, die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland, anmerkte. Worin der Mehrwert eines neuen Informationsblatts besteht, sei nicht ersichtlich. Die geplanten Einschränkungen für nicht qualifizierte Anleger würde Anleger entmündigen, da sie nicht mehr die Investitionshöhe selbst bestimmen könnten. Auch der deutsche Fondsverband BVI sah keine Notwendigkeit für das neue Informationsblatt.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vertrat die Ansicht, „dass jeder Anleger selbstbestimmt entscheiden können soll, welche Investitionen er tätigen möchte oder eben nicht“. Die Entscheidungshoheit solle ihm nicht vom Gesetzgeber genommen werden. An dem Verzicht auf die Prospekterstellung bis zu Emissionen von acht Millionen Euro übte die Schutzvereinigung auch Kritik und verlangte zum Ausgleich, Aufbau und Inhalt des Wertpapier-Informationsblattes an bereits bestehende Informationsblätter anzugleichen. Es müssten auch Angaben zu den Kosten gemacht werden.

Die Gruppe Deutsche Börse sprach sich gegen das geplante Informationsblatt aus, weil der Aufwand angesichts der kleinen Emissionen nicht angemessen und für Zwecke des Anlegerschutzes nicht zielführend sei. „Vielmehr errichtet die Pflicht zur Erstellung und Genehmigung eines Wertpapier-Informationsblattes zusätzliche neue administrative Hürden für kleine und mittlere Unternehmen“, so die Börse. Die Kapitalmarktfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen sei in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin schon unterdurchschnittlich.

Dagegen bezeichnete Prof. Dr. Lars Kühn von der Humboldt Universität (Berlin) den Entwurf als einen „gut abgewogenen Kompromiss, gegen den aus wissenschaftlicher Sicht keine durchgreifenden Bedenken bestehen“. Allerdings warnte Klöhn, dass der Entwurf unseriösen Anbietern von Graumarktprodukten die Tür zum Wertpapiermarkt zu weit öffnen könne. Es bestehe die Gefahr, dass unseriöse Anbieter klassischer Graumarktprodukte die Ausnahmen von der Prospektpflicht nutzen würden, um unter Einschaltung ebenso unseriöser Anlageberater oder Anlagevermittler („Drückerkolonnen“) Wertpapiere im Gegenwert von bis zu acht Millionen Euro zu vertreiben.

Rechtsanwalt Peter Mattil sagte, die geplanten Beteiligungsschwellen könnten geeignet sein, Privatanleger von einer unüberlegten Anlage abzuhalten. Wie schon die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz schilderte auch Mattil Vorzüge eines Prospekts: Mit einem Umfang von oft mehreren hundert Seiten werde dieser zwar selten aufmerksam gelesen, könne aber „hinterher“ als Informationsquelle für strukturelle Fehler eines Anlagemodells dienen, wenn eine Krise oder Insolvenz eingetreten sei.

Nach Angaben des Bundesverbandes Crowdfunding werden die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betreiben. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft würden typischerweise größere Unternehmen wählen, da die Kosten hoch seien. Um die Finanzierungsbedingungen kleinerer Unternehmen zu verbessern, sollten die Ausnahmen von der Prospektpflicht auf GmbH-Anteile erweitert werden. Sonst werde das von der Prospektverordnung angestrebte Ziel, den Zugang von jungen und mittelständischen Unternehmen zu Kapital zu verbessern, nicht erreicht. Zur Verbesserung der Situation der Crowdfunding-Plattformen sollte es eine vereinfachte Vermittler-Lizenz geben, forderte Karsten Wenzlaff für den Bundesverband Crowdfunding.

Ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagte in der Anhörung: „Egal was Sie tun, Sie können einen Anleger nie zu 100 Prozent vor Betrug schützen.“

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von factum
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