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Umbau und Renovierung: Wohngebäudeversicherung im Blick behalten

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Wenn durch Renovierungen oder Modernisierungen das Risiko steigt oder sich der Immobilien-Wert erhöht, sollte die Wohngebäudeversicherung informiert und je nach Art des Umbaus angepasst werden. Ansonsten könnte es im Schadensfall böse Überraschungen geben.

Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden direkt an einem Gebäude auf, etwa als Folge von Brand, Sturm oder Rohrbruch. Werden größere Handwerksarbeiten durchgeführt, sollte der Kunde diese möglichen Folgen im Blick haben.

Gefahrerhöhung durch Bauarbeiten

Als Gefahrerhöhung werten die Gebäudeversicherer alles, was den Eintritt eines Versicherungsfalles wahrscheinlicher oder das Schadenpotenzial größer macht. Das kann schon während der Arbeiten sein, weil entzündliche Lacke in der Garage gelagert werden. Das kann dauerhaft sein, weil ein Kaminofen eingebaut wird. Eine Gefahrerhöhung muss der Versicherungskunde melden. Wer unsicher ist, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, sollte in den Antrag schauen. Wonach ausdrücklich gefragt wurde, ist als Risikomerkmal besonders wichtig. Wenn sich da etwas ändert, sollte unbedingt eine Meldung erfolgen.

Der Wohngebäudeversicherer kann wegen der Gefahrerhöhung den gesamten Vertrag kündigen, eine höhere Prämie fordern oder das erhöhte Risiko ausschließen. Dem Kunden wiederum steht dann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu: bei einem Risikoausschluss immer, zudem bei einer Prämienerhöhung von mehr als zehn Prozent. Das wäre eine Gelegenheit, sich gleich mal nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen, denn moderne Tarife bieten inzwischen Extras wie einen Schadenfreiheitsrabatt wie bei der Autoversicherung.

Eine Gefahrerhöhung zu verschweigen, ist keine Option: Im Schadensfall könnte der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verweigert werden, sofern ein Zusammenhang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestanden hat.

Quelle: FOCUS Immobilien

 

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von factum
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