Flüge fallen aus, Veranstaltungen werden abgesagt, Fitnessstudios geschlossen, Produkte im Supermarkt auf Vorrat gekauft. Die Corona-Krise verunsichert. Es ergeben sich jetzt viele Fragen nach Rechten und richtigem Verhalten. Wir geben hilfreiche Hinweise zur Orientierung im Verbraucheralltag.
Corona-Selbsttest: Eignen sich Do-it-yourself-Tests für zu Hause?
Viele Menschen wüssten gerne, ob sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Von Do-it-yourself-Sets für den Corona-Selbsttest zu Hause ist jedoch weiterhin abzuraten. Die privat zu tragenden Kosten können eine Fehlinvestition sein:
- Begrenzte Tests: Alle Menschen in Deutschland auf Coronavirus-Infektionen zu testen, ist logistisch nicht möglich.
- PCR-Test kompliziert: Der PCR-Test ist der genaueste Corona-Test, gleichwohl aber auch aufwändig und muss korrekt durchgeführt werden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) sollten 2 Proben genommen werden: aus den oberen und den unteren Atemwegen. Das selbst richtig zu machen, kostet Überwindung.
- Antikörper-Tests nur Momentaufnahme: Frei verkäuflich sind häufig Antikörper-Test. Doch Antikörper bilden sich meist erst ein bis zwei Wochen nach dem Beginn einer Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus. Zudem gibt es große Qualitätsunterschiede bei der Treffsicherheit der Tests. Ein negatives Ergebnis schließt daher eine Infektion nicht sicher aus, sondern müsste durch andere Laborverfahren bestätigt werden.
- Hohe Fehleranfälligkeit: Viele Faktoren wie eine schlechte Probenqualität, ein unsachgemäßer Transport oder der falsche Zeitpunkt der Probenentnahme können das Ergebnis eines Selbsttests verfälschen.
Wer charakteristische Erkältungssymptome zeigt und unsicher ist, sollte sich statt auf einen Corona-Selbsttest auf die bekannten telefonischen Hilfsangebote zurückgreifen. Die Gesundheitsexperten entscheiden dann, ob ein Test durchgeführt werden sollte oder nicht.
Was gilt bei häuslicher Krankenpflege?
Im Bereich der häuslichen Krankenpflege können Folgeverordnungen nicht mehr für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnet werden. Dies war befristet bis zum 30. Juni, wenn aufgrund von COVID-19 eine vorherige Verordnung durch den Arzt nicht möglich war.
Nicht verlängert wurde die Frist für die Vorlage von Verordnungen häuslicher Krankenpflege bei der Krankenkasse. Sie beträgt nun wieder 3 Tage statt 10 Tage. Dies gilt auch für Verordnungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie der Soziotherapie.
Im Zuge der Corona-Krise war zudem die Beschränkung der Dauer der Erstverordnung von häuslicher Krankenpflege ausgesetzt worden (im Regelfall bis zu 14 Tage). Diese Regelung endete bereits am 31. Mai.
Warum wird vor Medikamenten aus dem Internet gegen das Coronavirus gewarnt?
Die Europäische Arzneimittelaufsicht EMA warnt vor dem Kauf von angeblich verfügbaren Arzneimitteln gegen das Coronavirus. Es gibt derzeit noch keinen zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus – auch nicht aus anderen Ländern. Medikamente, die zur Behandlung anderer Krankheiten wie beispielsweise Aids, Hepatitis C oder Rheuma entwickelt wurden, müssen erst noch getestet werden, ob sie auch gegen den neuen Virus wirksam sind.
Daher gilt Vorsicht vor unregistrierten Internetapotheken oder Online-Versendern, die Medikamente gegen das Coronavirus anbieten. Solche Medikamente gibt es derzeit schlicht noch nicht.