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BMF und BaFin vereinbaren neue Grundsätze der Zusammenarbeit

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Prinzipiengeleitet, ziel- und risikoorientiert – das sind die neuen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die das BMF und die BaFin in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gaben. Mit Blick auf das gemeinsame Ziel eines stabilen, funktionsfähigen und vertrauenswürdigen Finanzmarktes stärkten diese Grundsätze die operative Unabhängigkeit der BaFin in ihren Aufsichtsentscheidungen und gewährleisteten einen risikoorientierten Informationsaustausch im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht.

Im Zuge der Modernisierung der deutschen Finanzaufsicht hatten sich BMF und BaFin im Jahr 2021 darauf verständigt, die bisherigen „Grundsätze für die Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die BaFin“ grundlegend zu überarbeiten. Dies werde mit den nun vorgelegten neuen Grundsätzen der Zusammenarbeit umgesetzt. Neben der stärkeren Verankerung der operativen Unabhängigkeit der BaFin und der engen Zusammenarbeit zwischen BMF und BaFin in der nationalen, europäischen und internationalen Regulierung werde auch die Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums neu ausgerichtet. „Wenn es um Einzelfallentscheidungen gegenüber Finanzmarktteilnehmern geht, hat die BaFin besondere Sachkompetenz. Sie ist näher dran“, sagt Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. „Dort hingegen, wo losgelöst vom Einzelfall Standards für den Markt gesetzt werden, ist es notwendig, dass BMF und BaFin eng kooperieren.“

Die BaFin berichtet an das BMF über kritische Entwicklungen bei wichtigen beaufsichtigten Unternehmen oder bei Relevanz für die Stabilität des Finanzmarkts, eines Sektors oder beispielsweise bei drohendem erheblichem Schaden für Anleger oder Verbraucher. Dies ermögliche es dem BMF, die Erfüllung des gesetzlichen Aufsichtsmandats zu überprüfen. Gleichzeitig bleibe die Eigenverantwortung der BaFin bei der Einzelaufsicht gewahrt. Die Rechts- und Fachaufsicht orientiere sich an den zwischen BMF und BaFin abgestimmten Zielen. Europäische Vorgaben und internationale Standards der Finanzaufsicht werden umfassend gewahrt. „Als Finanzaufseher müssen wir in der Lage sein, mutig, in der Sache klar, schnell und verantwortungsbewusst zu handeln“, erläutert Mark Branson, Präsident der BaFin. „Dabei sind wir als öffentliche Behörde ganz klar rechenschaftspflichtig. Diese entschlackten Grundsätze setzen dafür einen zeitgemäßen und risikoorientierten Rahmen.“

Die neuen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen BMF und BaFin sind auf der Internetseite der BaFin abrufbar. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

www.bundesfinanzministerium.de

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