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Brexit: Was bedeutet das für Verbraucher?

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Großbritannien wird die EU am 31.1.2020 verlassen. Obwohl die entsprechenden Vereinbarungen geschlossen sind, sind die längerfristigen Beziehungen aber immer noch nicht klar. Sollte es bis Ende des Jahres 2020 kein tragfähiges Handels- oder Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien geben, droht erneut das Szenario eines so genannten „No-Deal-Brexits“. Also der Austritt der Briten aus der EU ohne Abkommen.

Für alle Beteiligten wäre das mutmaßlich die schlechteste Option. Dann wäre von einem Tag auf den anderen nichts mehr wie vorher.

Was würde ein „No-Deal-Brexit“ Ende 2020 für Verbraucher bedeuten?

Wer Urlaub plant, online bei Händlern aus Großbritannien einkauft oder Geschäfte mit dortigen Banken hat, sollte einen möglichen „No Deal“ am Ende des Jahres 2020 im Blick haben. Bei Onlineeinkäufen drohen etwa Steuern und Zoll. Bei Reisen nach Großbritannien ist eine Auslandsreiseversicherung wichtiger denn je.

Bei der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten wird es durch einen No-Deal-Brexit zu keinen Änderungen kommen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat ihren Hauptsitz von London nach Amsterdam verlegt. Vorübergehende Engpässe bei der Versorgung mit bestimmten Arzneimittel durch einen No-Deal-Brexit sind unwahrscheinlich, aber denkbar. Solche Engpässe sind leider immer wieder zu beobachten. Die EU-Kommission, die Europäische Arzneimittelaufsicht sowie die nationalen Regulierungsbehörden werden die Situation nach einem No-Deal-Brexit sehr genau beobachten und gegebenenfalls betroffene Patienten und Ärzte beraten.

Wenn es geht, erledigen Sie Angelegenheiten in Großbritannien möglichst vor dem 31. Dezember 2020. Alles ist offen.

Deshalb aktualisieren wir diesen Artikel zu den Folgen eines Brexits ohne Deal stets, sobald sich etwas Neues ergibt.

Kostenlose Hotline der EU

Wer Fragen hat, wie man sich auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten kann, die hier nicht beantwortet werden, kann sich an „Europe Direct“ wenden. Das ist ein Informationsangebot der EU-Kommission. „Europe Direct“ ist erreichbar unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU.

Die EU hat außerdem Info-Materialien erstellt:

Was Sie bei Reisen bedenken sollten

Für die meisten Reisenden wird selbst ein No-Deal-Brexit nicht bedeuten, dass ein Urlaub in Großbritannien ausfällt. Die britischen Reiserechte entsprechend weitgehend denen der EU und gelten, bis das Land neue Regeln eingeführt hat. Nach einem Brexit wird das eine Weile dauern. Dennoch gibt es einige Unsicherheiten, insbesondere bei der Frage nach einem Einreisevisum, bei Busreisen, Krankheit im Ausland, Roaming sowie Reisen mit britischen Pauschalanbietern.

Ich habe eine Reise nach Großbritannien gebucht. Was benötige ich für die Einreise?

Bisher benötigen Sie als EU-Bürger für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Sie müssen auch durch die Grenzkontrolle, weil Großbritannien bisher zwar noch Mitglied der EU, aber nicht Mitglied des Schengener Abkommens ist.

Ob EU-Bürger nach einem No-Deal-Brexit ein Visum für Großbritannien benötigen werden, ist noch unklar. Die EU-Kommission hat der britischen Regierung vorgeschlagen, dass britische Bürger bis zu 90 Tagen ohne Visum in die EU reisen dürfen – wenn dasselbe umgekehrt auch für EU-Bürger in Großbritannien gilt. Eine Antwort steht aus. Auch ob man in Zukunft einen Reisepass brauchen wird, ist noch unklar.

Erkundigen Sie sich vor dem Antritt Ihrer Reise darüber, wie der Grenzübertritt geregelt ist und welche Dokumente Sie brauchen.

Was passiert, wenn ich auf der Reise in Großbritannien krank werde?

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in Großbritannien nach einem Austritt aus der EU nicht mehr gültig sein. Bitte prüfen Sie vor der Reise die Bedingungen für die Erstattung von Kosten für medizinische Notfälle in Nicht-EU-Ländern bei Ihrer Krankenversicherung.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie für Reisen grundsätzlich immer haben – die springt außerhalb der EU ein, wenn Sie krank werden. Außerdem übernimmt sie bei Reisen in alle Länder – egal ob EU oder nicht – weitere Kosten, für die eine Krankenkasse nicht einsteht (z.B. Rücktransport). Tarife und Kosten hat die Stiftung Warentest verglichen.

Welchen Schutz habe ich, wenn ich in Großbritannien einkaufe?

Vor teureren Einkäufen im Großbritannien-Urlaub sollten Sie sich gut überlegen: Wäre der finanzielle Schaden für Sie zu groß, falls die Ware defekt ist? Der Hintergrund: Wenn Sie in Großbritannien etwas einkaufen, gilt britisches Recht. Wenn Sie in der Europäischen Union einkaufen, genießen Sie mit deren Regelungen einen Mindestschutz auf recht hohem Niveau. Sind gekaufte Geräte zum Beispiel defekt und funktionieren daheim nicht, können Sie davon ausgehen, dass Ihnen der Händler ähnliche Rechte einräumen muss, wie ein Händler in Deutschland. Nach einem No-Deal-Brexit würde dieser Mindestschutz allerdings für Einkäufe in Großbritannien wegfallen. Sie wären zwar noch durch britisches Recht geschützt – das muss aber nicht gleich gut sein.

Außerdem geht ein Streit um Einkäufe in Großbritannien vor dortige Gerichte. Das kann ein mühsamer Weg sein, der durch einen Brexit vermutlich nicht leichter wird.

Was Sie bei Online-Einkäufen bedenken sollten

Wenn Sie im Internet bei einem Verkäufer aus Großbritannien einkaufen, sollten Sie jetzt Folgendes bedenken:

Für Sie gelten zwar auch bei Einkäufen außerhalb der Europäischen Union diverse EU-Verbraucherschutzrechte: Sie können zum Beispiel das gekaufte Produkt binnen 14 Tagen zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Sie genießen weiterhin Anspruch auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung auf Ihr Produkt. Und Sie sind gegen unlautere Geschäftspraktiken wie zum Beispiel Werbung mit falschen Preisen geschützt.

Aber Achtung: Es kann sehr mühsam sein, diese Rechte außerhalb der Europäischen Union bei einem Streit vor Gerichten durchzusetzen. Denn neben einem deutschen Gericht, das nach hiesigen Regelungen für Sie entscheiden mag, muss dann immer auch ein britisches Gericht eingeschaltet werden, das noch einmal prüft – und nach britischem Recht vielleicht zu einem anderen Schluss kommt. Aktuell gibt es in Großbritannien noch Widerrufsrechte – nach einem Austritt aus der EU kann Großbritannien solche Normen allerdings anders gestalten.

Im Falle eines Konfliktes zwischen Verbrauchern und in Großbritannien niedergelassenen Händlern können Verbraucher künftig außerdem nicht mehr die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen. Denn wenn Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt, gilt die EU-Vorschrift über außergerichtliche Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung für Großbritannien nicht mehr.

Bei teureren Online-Einkäufen sollten Sie sich also tatsächlich gut überlegen, ob Sie bei Händlern außerhalb der Europäischen Union bestellen. Falls Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

Was Sie bei Geldgeschäften bedenken sollten

Falls Sie eine Versicherungspolice, einen Kredit, ein Bankkonto, eine Finanzanlage oder eine Altersvorsorge bei einem Anbieter aus Großbritannien haben, gilt auch vor einem möglichen No-Deal-Brexit vor allem: nichts überstürzen!

Insbesondere Aktienmärkte und der Wechselkurs des britischen Pfunds haben auf Ereignisse wie den angekündigten Brexit mit starken Kursschwankungen reagiert. Auch wenn der Brexit stattfindet, kann das passieren. Anleger sollten aber Geduld haben: Sie laufen mit eiligen Entscheidungen Gefahr, Geld zu verlieren.

Die Erfahrung lehrt, dass Turbulenzen an den Finanzmärkten teilweise ebenso schnell gehen wie sie gekommen sind. Turbulenzen können aber auch Jahre andauern und Verluste dauerhaft sein. Langfristige Trendänderungen kann ohnehin niemand vorhersehen.

Wer als privater Anleger wegen des Brexits übereilt Aktien, Investmentfonds und/oder andere Wertpapiere kauft oder verkauft, handelt entgegen seiner ursprünglichen, langfristigen Geldanlagestrategie. Unabhängig davon, ob diese Entscheidung sich als richtig herausstellt, kosten die Transaktionen erneut Gebühren.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812

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von factum
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