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Die Rückabwicklung anstelle der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung

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Viele, die vor Jahren eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung

abgeschlossen haben, zweifeln beim Betrachten des Verlaufs ihres Vertrages an

dessen Sinn und fassen den Vorsatz, diesen zu kündigen.

Die Kündigung

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist nach dem

Versicherungsvertragsgesetz zum Ende der Versicherungsperiode – das kann das

Kalenderjahr sein, der Vertrag gibt Auskunft – fast immer möglich. Die

Entwicklung einer Kapitallebensversicherung ist für den Vertragsbestand von

Jahrzenten geplant und sieht vor, dass in den ersten Jahren die Beiträge vor

allem die Abschlussgebühren bezahlen. Kündigt man den Vertrag, so wird nur

der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt, der in Abhängigkeit von der Dauer

des Bestehens berechnet wird und in den ersten 10 Jahren nicht selten deutlich

geringer ist als die Summe der Einzahlungen. In den zweiten 10 Jahren gewinnt

der Vertrag an Wert, die Verzinsung über die gesamte bisherige Laufzeit

betrachtet ist aber oft noch sehr gering.

Trotzdem muss man sich stets vergegenwärtigen, dass der Sinn eines

Lebensversicherungsvertrages nicht nur im Sparen sondern auch in der

Risikoabdeckung steckt. Bei Verträgen, die nach 2005 geschlossen wurden, muss

der ausgezahlte Rückkaufswert nach einer Kündigung darüber hinaus

möglicherweise versteuert werden.

Die Folgen der Kündigung eines Rentenversicherungsvertrages sind vergleichbar

mit denen des Lebensversicherungsvertrages. Da der Risikoanteil der

Lebensversicherung entfällt, ist der Rückkaufswert für gewöhnlich höher. Die

Kündigungsfristen sind im Allgemeinen länger. Eine private Rentenversicherung

ist grundsätzlich für fast jeden notwendig und empfehlenswert, die Kündigung

ein Schritt, der genauestens überlegt sein will.

Trotzdem bleibt bei vielen der Wunsch bestehen, aus dem für sie fragwürdigen

Vertragsverhältnis auszusteigen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes 2014

eröffnet für eine Reihe von Verträgen eine Alternative zur Kündigung.

Die Rückabwicklung

Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich festgestellt, dass, eine falsche

Widerrufsbelehrung im Vertrag den Beginn der Widerspruchsfrist hemmt. Aus

dem Juristendeutsch übersetzt heißt das, der Versicherungsnehmer kann

jederzeit die Auflösung des Vertrages und die Rückzahlung der eingezahlten

Beiträge verlangen, sofern der Vertrag eine falsche Widerspruchsklausel enthält.

Für einen Großteil der Verträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31.

Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann eine falsche Widerrufsbelehrung

vermutet werden. Ob dies auch für Ihren Vertrag gilt, muss im Einzelfall geprüft

werden.

Kostenfreie Erstberatung durch die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG

Die DWM Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG aus Mainz bietet Verbrauchern an, den Vertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen. Ein Team aus erfahrenen Juristen und Versicherungsexperten bildet sich nach Durchsicht Ihrer Vertragsunterlagen eine kompetente Meinung dahin, ob es sinnvoll ist, für den jeweiligen Vertrag entsprechende Schritte einzuleiten. Die Kontaktaufnahme und diese Erstauskunft sind kostenlos.

Das Dienstleistungsangebot der DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG

Wird der Vertrag als rückabwicklungsfähig eingestuft, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit zwischen verschiedenen Konzepten der Bearbeitung Ihres Anliegens zu wählen.

Sofortzahlung auf Ihr Konto

Wenn man sich für diese Variante entscheidet, erarbeitet die Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG ein individuelles Angebot für den jeweiligen Vertrag. Die DWM übernimmt die Kosten für das versicherungsmathematische Gutachten, trägt das Kostenrisiko und beauftragt Fachanwälte für die Durchsetzung des Anspruchs.

Die für den jeweiligen Vertrag angebotene Summe wird nach Zustimmung überwiesen und der Vorgang ist somit für abgeschlossen.

 

Mit bestehender Rechtsschutzversicherung

In diesem Fall enthält das Angebot der DWM die Übernahme der Kosten des

versicherungsmathematischen Gutachtens, des allgemeinen Kostenrisikos und die

Beauftragung von Fachanwälten. Der Verbraucher erhält, wenn die Rechtsschutz-versicherung einspringt einen Festbetrag von 60 % der Zahlung des Versicherers aus außergerichtlicher Durchsetzung.

Ohne bestehende Rechtsschutzversicherung

In diesem Fall trägt die DWM die Kosten des versicherungsmathematischen

Gutachtens, das allgemeine Kostenrisiko und die Kosten für die Beauftragung von Fachanwälten und garantiert 50 % der Zahlung des Versicherers aus der außergerichtlichen Durchsetzung der Forderung.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-mehrwert.de

Die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme über die Homepage ist gegeben.

PRESSEKONTAKT

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von factum
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