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Insolvenzverfahren – Personal-Service-Agentur Annaberg GmbH

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Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 204 IN 1143/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSA Personal-Service-Agentur Annaberg GmbH, Annaberger Straße 79, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20562
vertreten durch die Geschäftsführerin Carina Weisse ergeht am 30.10.2020 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Projektierung, Trägerschaft und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Entwicklung allgemeiner, sozialer und beruflicher Bildung und Feritigkeit u.a.) wird am 30.10.2020 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: [email protected] bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.12.2020 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.01.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

204 IN 1143/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.11.2020

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