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„Kalkulation der Gothaer Riester-Rente ReFlex bleibt verbraucherfeindlich“

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Der BdV sieht dem Gerichtsverfahren zuversichtlich entgegen. „Die verbraucherfeindliche Kalkulation der Gothaer wird sich auch in der nächsten Instanz als nicht rechtskonform erweisen“, so die Einschätzung von BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Der BdV hatte die Gothaer Lebensversicherung wegen intransparenter Versicherungsbedingungen beim Riester-Rententarif „Ergänzungsvorsorge ReFlex“ verklagt. Grund waren Klauseln beziehungsweise Angaben in Produktinformationsblättern, die nach Meinung des BdV rechnerisch falsch beziehungsweise rechtswidrig seien.

Die von der Gothaer nun angekündigte Korrektur der Abschlusskostenkalkulation beanstandet der BdV zwar nicht, sieht darin jedoch nur eine kosmetische Verbesserung. „Denn auch weiterhin möchte die Gothaer überzogene Abschlusskosten über die Zillmerung hinaus ansetzen“, kritisiert Kleinlein. „Wenn der Vorstandsvorsitzende Herr Kurtenbach behauptet, alle Versicherer würden bis zum Anschlag zillmern, dann ist das schlichtweg falsch. Es ist selbstverständlich möglich, auch ungezillmerte Tarife und auch Tarife gänzlich ohne Abschluss- und Vertriebskosten zu kalkulieren, wie zum Beispiel sogenannte Nettotarife“, so Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Mit dem Urteil des Landgerichts Köln sei zum vierten Male in Folge gerichtlich entschieden (und durch den BdV erstritten) worden, dass die Abwälzbarkeit von Abschlussprovisionen auf die Versicherungsnehmer gedeckelt ist. Laut BdV versuchten Versicherer fortlaufend, dies zu verwischen. Dabei behaupteten sie, es würde keine Deckelung der Provisionen geben, was auch die aktuelle Diskussion über die Einführung eines „Provisionsdeckels“ bestätige. „Dies ist schlicht falsch“, erklärt Kleinlein. „Es gibt bereits eine Deckelung der Abwälzbarkeit der Provision. Das uneinsichtige und nachhaltig verbraucherfeindliche Verhalten der Gothaer macht jedoch deutlich, dass offensichtlich eine striktere Regulierung notwendig ist – etwa durch einen harten Provisionsdeckel.“ Besonders, wenn das Vertrauen der Verbraucher durch überhöhte Kosten verspielt werde, wie es die Gothaer tue. „Wer Versicherungsverträge mit staatlichen Förderungen vertreibt und damit seine Provisionen zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventionieren lässt, der muss akzeptieren, dass dann der Staat auch regulierend eingreift“, so Kleinlein.

Quelle: Pressemitteilung BdV

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von factum
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