Urteil vom 6. Mai 2021 – III ZR 169/20 Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat heute entschieden, dass der Kunde einer Partnervermittlungsagentur sein Widerrufsrecht nicht dadurch verliert, dass diese die geschuldete Anzahl von Partnervorschlägen zusammenstellt, ohne sie dem Kunden bereits überlassen zu haben, auch wenn allein dies in den Allgemeinen...
IN EIGENER SACHE
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