Beschluss vom 16. Juni 2021 – 6 StR 334/20 Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Untreue und Beihilfe hierzu verurteilt. Es hat Freiheitsstrafen, deren jeweilige Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie Geldstrafen verhängt. Nach den Urteilsfeststellungen war der Hauptangeklagte als Geschäftsführer, die übrigen Angeklagten als Geschäftsführerin, Prokuristin und...
IN EIGENER SACHE
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