Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, wonach sich Vermittler und Berater mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen müssen, massiv.
IN EIGENER SACHE
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