Die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist in Kraft getreten. Am 20. September 2019 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Änderung der FinVermV gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen wird eine Übergangsfrist von zehn Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.
IN EIGENER SACHE
Wir bitten zu beachten, dass die Nutzung und Betrachtung dieser Seite und deren Inhalt in keinster Weise beleidigend oder herabwürdigend erscheinen soll. Dies gilt insbesondere für eventuell namentlich genannte Personen. Unserer Meinung nach ist der Begriff „Nutte“ nicht von beleidigender, sondern eher umgangssprachlicher Natur, Wir respektieren das wohl älteste Gewerbe der Welt und die Personen, die diesem Gewerbe nachgehen.
Wir haben die Domain kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und aufgrund der hohen Reichweite erscheint sie uns als idealer Verbreitungsweg für unsere Artikel.