Als neue Finanzdienstleistung hat das Kryptoverwahrgeschäft Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
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