Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
IN EIGENER SACHE
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