Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Aktenzeichen: XI ZR 345/18) entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag zwar nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen darf.
IN EIGENER SACHE
Wir bitten zu beachten, dass die Nutzung und Betrachtung dieser Seite und deren Inhalt in keinster Weise beleidigend oder herabwürdigend erscheinen soll. Dies gilt insbesondere für eventuell namentlich genannte Personen. Unserer Meinung nach ist der Begriff „Nutte“ nicht von beleidigender, sondern eher umgangssprachlicher Natur, Wir respektieren das wohl älteste Gewerbe der Welt und die Personen, die diesem Gewerbe nachgehen.
Wir haben die Domain kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und aufgrund der hohen Reichweite erscheint sie uns als idealer Verbreitungsweg für unsere Artikel.