Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 04. Oktober 2018 - 5 U 38/18 - erneut entschieden, dass die Vertragsunterlagen der Förde Sparkasse zu Immobiliendarlehen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Ähnlich hatte das Oberlandesgericht bereits in einem Urteil vom 01.12.2016 - 5 U 105/16 - gegen die Förde Sparkasse entschieden.
IN EIGENER SACHE
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