Die Bundesregierung will mehrere Finanzmarktgesetze an europäische Vorgaben anpassen und Auslegungsfragen klären. Dazu hat sie einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/2435).
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