Wer für seinen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim selbst (zu-)zahlen muss, der kann diese Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings zieht der Fiskus von diesem Betrag die sogenannte Haushaltsersparnis ab. Diese Anrechnung gilt bei Ehepaaren sogar in doppelter Höhe. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 22/16)
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