Macht ein Makler wissentlich falsche Angaben über ein Gebäude, das er verkauft, wird dieses Verhalten grundsätzlich dem Verkäufer zugerechnet. Doch es gibt Ausnahmen, wie die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), mitteilt. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
IN EIGENER SACHE
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