Die große Koalition beabsichtigt die Kontrolle der Finanzanlagenvermittler künftig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen. Betroffen sind Dienstleister, die Beratung und Vermittlung von Investmentfondsanteilen, Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen und Vermögensanlagen anbieten. Damit werden die Befugnisse der Behörde ausgeweitet.
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