Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2021 (Aktenzeichen: III ZR 186/20) entschieden, dass ein Containerinvestment als Sachwertanlage kein Einlagengeschäft darstellt, wenn kein als sicher erwarteter Rückzahlungspreis des Anlagebetrages versprochen worden ist. So heißt es in einer Blognachricht von Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei...
IN EIGENER SACHE
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