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Wie kommuniziert man mit dem Vermieter?

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Die elektronische Kommunikation hat viele Vorteile für Vermieter und Mieter. Einige Verwalter ermöglichen bereits über ein eigenes Kundenportal Ihren Mietern einen Blick in relevante Unterlagen aus dem Mietverhältnis. Die meisten Hausverwaltungen haben auf elektronische Aktenführung umgestellt. So können recht unkompliziert eingescannte Belege der Nebenkostenabrechnung per E-Mail übermittelt werden. Aber auch Mieter können Mängel wie eine defekte Toilettenspülung, undichte Fenster oder klemmende Türen per Mail melden. Genauso kann ein Antrag auf Einzug eines Haustieres auf diesem Weg gestellt werden. Eine Anfrage per WhatsApp ist wohl eher die Ausnahme und in Sachen Datenschutz bedenklich.

Das Problem mit dem Zustellnachweis

Gut überlegt sollte die Wahl der Zustellung sein, wenn es darum geht, Fristen einzuhalten. Hier ist der gewohnte Postweg mit Empfangsbestätigung noch immer der sichere Weg. Denn den Zugang einer E-Mail zu beweisen, ist schwieriger als vermutet. Selbst wenn der Versender eine Sendebestätigung hat, kann die Mail im Spamordner des Empfängers gelandet sein. Ratsam, aber auch nicht zuverlässig, ist es, eine Lesebestätigung anzufordern.

Nahezu alle Themen zwischen Vermieter und Mieter lassen sich digital abwickeln. So kann der Vermieter per E-Mail einen neuen Ansprechpartner vorstellen oder auch die Betriebskostenabrechnung übermitteln. Selbst eine geplante Mieterhöhung darf gemailt oder ein Mietvertrag online geschlossen werden. Allerdings hat – wie beschrieben – der Vermieter immer das Problem, die Zustellung der Mail nachzuweisen.

Kündigen nur mit Originalunterschrift

Vieles, aber nicht alles lässt sich per E-Mail an den Mieter übermitteln. Kündigungen sind davon ausgenommen. Hier ist vom Gesetzgeber immer noch die Schriftform mit Originalunterschrift vorgeschrieben. Vermieter und auch Mieter dürfen nur mit einem original unterschriebenen Schriftstück kündigen.

Und es gibt noch eine weitere wichtige Ausnahme: Wer sich bei einer Eigenbedarfskündigung auf die Sozialklausel beruft, muss das ebenfalls schriftlich tun.

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von factum
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